Basisdemokratie stärken statt Satzung ändern

Die geplanten Satzungsänderungen von Bündnis 90/Die Grünen, die im Juni 2026 zur Urabstimmung stehen, haben erhebliche Kritik ausgelöst. Dieser Artikel fasst die zentralen Kritikpunkte zusammen und analysiert die Widersprüche zu den demokratischen Grundsätzen der Partei. 

1. Zusammenfassung der geplanten Änderungen

Die Reformen umfassen:

  • Einführung eines Generalsekretärs/Generalsekretärin
  • Schaffung ausgeloster Mitgliederräte
  • Erhöhung der Hürden für Anträge auf Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) von 50 auf ca. 92 Unterstützer*innen, davon mindestens 50 % Frauen
  • Abschaffung des Antragsrechts für Ortsverbände
  • Beibehaltung der Trennung von Partei- und Regierungsämtern, aber Erhöhung der Zahl der Abgeordneten im Bundesvorstand von zwei auf drei
  • Urabstimmung ohne Möglichkeit für Änderungsanträge

2. Zentrale Kritikpunkte

2.1 Schwächung der Basisdemokratie

  • Erhöhung der Hürden für Anträge: Die geplante Erhöhung der Mindestzahl an Unterstützer*innen für Anträge stellt eine Einschränkung der Mitbestimmung kritisiert. Basismitglieder ohne Amt oder Mandat hätten kaum noch eine Chance, Anträge einzubringen.
  • Streichung des Antragsrechts für Ortsverbände: Dies stellt eine tiefgreifende Schwächung der innerparteilichen Demokratie und Zentralisierung der Parteistruktur dar.

2.2 Undemokratische Verfahren

  • Keine Änderungsanträge bei der Urabstimmung: Im Gegensatz zu Bundesdelegiertenkonferenzen sind bei der Urabstimmung keine Änderungsanträge möglich, was als satzungswidrig und undemokratisch kritisiert wird.
  • Fehlende Transparenz: Die Satzungskommission tagte unter Verschwiegenheitspflicht und ohne öffentliche Beteiligung, was gegen das satzungsmäßige Recht aller Mitglieder verstößt, an Sitzungen von Parteiorganen teilzunehmen.
  • Keine 2/3-Mehrheit und Mindestquorum: Die Urabstimmung erfordert weder eine 2/3-Mehrheit noch ein Mindestquorum an Mitgliederbeteiligung, wie es bei BDK-Beschlüssen üblich ist.

2.3 Falsche Lösung für die "Antragsflut"

  • Selbstverschuldete Probleme: Die hohe Zahl an Anträgen vor BDKs ist nicht ein Problem der Basis, sondern ein Versagen des Bundesvorstands. Programmentwürfe sind oft inkonsistent oder werden nicht auf Beschlussbasis der Partei erstellt, was zwangsläufig zu vielen Änderungsanträgen führt.
  • Bessere Alternativen ignoriert: Vorschläge wie die Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGen) oder die Einführung von Online-Beteiligungsformaten wurden bis heute nicht aufgegriffen.

2.4 Aufweichung der Trennung von Amt und Mandat

  • Mehr Abgeordnete im Bundesvorstand: Die geplante Erhöhung der Zahl der Abgeordneten im Bundesvorstand stellt eine weitere Aufweichung der Trennung von Partei- und Regierungsämtern dar, was zu Interessenkonflikten führen könnte. Bereits heute sind die Konflikte zwischen regierungspolitischem Handeln und den Grundsätzen von Bündnis 90 / Die Grünen unübersehbar. Wie an der SPD aktuell zu sehen ist, stellt genau das eine Bedrohung für eine progressive Partei dar.
  • Höhere Hürden für Vorstandskandidaturen: Künftig sollen Kandidaturen für den Bundesvorstand nur noch mit Unterstützung eines Landesverbands, dreier Kreisverbände oder 10 % der Delegierten möglich sein, was Basismitglieder ausschließt.

2.5 Verlust der grünen Identität

  • Verlust von Basisdemokratie: Die Reformen werden als Schritt hin zu einer hierarchischen Funktionärspartei gesehen, die sich von den Gründungsprinzipien der Grünen entfernt.
  • Machtkonzentration an der Spitze: Die Reformen führen zu einer Machtkonzentration im Bundesvorstand und unterbinden die oft langwierigen, aber den Zusammenhalt stärkenden innerparteilichen Diskussionen.

3. Analyse der Mitgliederentwicklung und Antragsflut

  • Mitgliederentwicklung: Die Mitgliederzahl ist von etwa 60.000 (2016) auf über 180.000 (2026) gestiegen, was die innerparteiliche Demokratie vor neue Herausforderungen stellt.
  • Antragsflut: Die Zahl der Anträge auf BDKs ist nicht proportional zur Mitgliederzahl gestiegen. Besonders auffällig ist der Anstieg der Anträge bei Wahlprogrammen (z. B. 2021 mit über 3.000 Anträgen).
  • Erhöhung der Hürden: Die Partei hat bereits 2022 die Mindestzahl der Unterstützer*innen für Anträge von 20 auf 50 erhöht. Die geplante weitere Erhöhung auf ca. 92 wird als massive Einschränkung der Basisdemokratie kritisiert.

4. Widerspruch zur Stärkung der Demokratie nach Selbstwirksamkeit

Zur Stärkung der Demokratie fordert u.a. Marina Weisband mehr Selbstwirksamkeit der Menschen. Die geplanten Satzungsänderungen der Grünen widersprechen dieser Forderung:

  • Selbstwirksamkeit als Grundpfeiler der Demokratie: Weisband betont, dass Demokratie nur funktioniert, wenn Menschen sich als Gestalter*innen begreifen.
  • Untergrabung der Selbstwirksamkeit: Die geplanten Reformen erhöhen die Hürden für innerparteiliche Abstimmungsprozesse und untergraben damit die Selbstwirksamkeit der Basismitglieder.
  • Alternativen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit: Weisband schlägt niedrigschwellige Beteiligungsformate, lokale Vernetzung und eine Kultur vor, die Fehler zulässt.

5. Alternativvorschläge

  • Niedrigschwellige Beteiligungsformate: Statt Hürden zu erhöhen, sollten Online-Tools genutzt werden, um Anträge frühzeitig sichtbar zu machen und Unterstützung zu sammeln.
  • Lokale Vernetzung: Die Grünen könnten kommunale Strukturen stärken, etwa durch offene Ortsverbände, die als "Kümmerer" vor Ort agieren.
  • Fehlerkultur statt Perfektionismus: Eine lebendige Demokratie braucht Debatten, keine perfekten Programmentwürfe.
  • Langfristige Förderung: Ehrenamtliche brauchen Rechtssicherheit und Ressourcen, um engagiert zu bleiben.

6. Fazit

Die geplanten Satzungsänderungen der Grünen gefährden die Basisdemokratie und widersprechen den demokratischen Grundsätzen der Partei. Statt Selbstwirksamkeit zu fördern, schaffen sie Barrieren und spielen damit autoritären Kräften in die Hände. Es wird empfohlen, die Basis zu stärken, nicht die Bürokratie, und den Menschen das Gefühl zu geben, dass ihre Stimme zählt - auch wenn es unordentlich wird.

Die Satzungsänderung sollte daher abgelehnt werden.

 Weitere Kritik an den geplanten Satzungsänderungen sind in diesem Artikel zu finden: